Fortbildungsnachweise

Fortbildungen der eazf GmbH vermitteln den Teilnehmern Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Sie erfüllen damit die Anforderungen zur Erfüllung der freiwilligen Fortbildungsverpflichtung gemäß der Berufsordnung für Zahnärzte. Form und Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen bezüglich Didaktik und Organisation entsprechen anerkannten internationalen Standards und unterliegen einer laufenden Evaluierung.

Die Veranstaltungen entsprechen den Standards des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) sowie den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und werden nach der Punktetabelle der BZÄK/DGZMK bewertet:

Leitsätze zahnärztliche Fortbildung (KZBV/BZÄK/DGZMK) und
Punktebewertung von Fortbildung (BZÄK/DGZMK)

Mit Fortbildungen der eazf als Einrichtung der Bayerischen Landeszahnärztekammer erfüllen die Teilnehmer auch die Vorschriften des § 95 d (2) SGB V für Vertragszahnärzte (Pflichtfortbildung). Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass der Vertragszahnarzt verpflichtet ist, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Die Einzelheiten werden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung im Einvernehmen mit den zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Kammern - hier die Bundeszahnärztekammer - geregelt.

Vertragszahnärzte haben alle fünf Jahre gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass sie im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum der Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns hat auf ihrer Homepage alle Informationen zur Fortbildungspflicht für Vertragszahnärzte nach § 95 d (2) SGB V zusammengestellt:

Informationen der KZVB zum Fortbildungsnachweis
für Vertragszahnärzte gemäß § 95 d (2) SGB V

Auf den Zertifikaten der eazf werden Fortbildungspunkte direkt ausgewiesen, sie sind auf Nachfrage der KZVB vorzulegen. Zum Nachweis von Fortbildungen empfiehlt die Bayerische Landeszahnärztekammer, diese zu dokumentieren. Die entsprechenden Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungen sollten Aufschluss geben über Veranstalter, Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsdauer, Thema, Art, Veranstaltungsort und den bzw. die Dozenten der Fortbildung. Diese Angaben finden Sie auf allen Fortbildungszertifikaten der eazf.

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Auskunft

Tel.: 089 230211-400
Fax: 089 230211-404
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