Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) - Zulassungsvoraussetzungen
Neben dem Nachweis über das Bestehen der Abschlussprüfung als ZAH bzw. ZFA (Prüfungszeugnis einer deutschen Zahnärztekammer) sind ein Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Grundkurses von mindestens 9 Stunden (nicht älter als zwei Jahre), Bescheinigungen oder Zeugnisse, dass die/der Bewerber/in bis zum Kursbeginn mindestens ein Jahr als zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZAH/ZFA) tätig gewesen ist, und ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) einzureichen. Die Nachweise sind jeweils in Kopie zusammen mit der Anmeldung bei der eazf einzureichen und müssen zu allen Prüfungen noch Gültigkeit haben!
Erforderliche Vorkenntnisse und Vorbereitungskurs
Für die Aufstiegsfortbildung sind Kenntnisse in Abrechnung (Konservierende ZHK/Chirurgie und ZE) und zahnmedizinischer Fachkunde auf dem Niveau der in der Berufsschule vermittelten Lerninhalte Mindestvoraussetzung. Wir empfehlen Ihnen, zur Auffrischung ggf. an unserem Intensivkurs Verwaltung teilzunehmen. In diesem werden die erforderlichen Kenntnisse speziell im Bereich Abrechnung und Fachkunde aufgefrischt. Erfahrungsgemäß fällt Ihnen der Einstieg in die Aufstiegsfortbildung dann leichter.
Prüfungsanmeldung BLZK
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt bei der BLZK. Sie erhalten von dieser rechtzeitig vor der Abschlussprüfung einen entsprechenden Antrag. Die oben aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen sind fristgerecht, aktuell und vollständig in beglaubigter Abschrift bei der BLZK, Referat Zahnärztliches Personal, Flößergasse 1, 81369 München als zuständiger Prüfungsbehörde nachzuweisen.