Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) - Zulassungsvoraussetzungen und Prüfung
Neben dem Nachweis einer erfolgreichen Abschlussprüfung als ZAH bzw. ZFA (Prüfungszeugnis einer deutschen Zahnärztekammer) sind ein Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Grundkurses von mindestens 9 Stunden (nicht älter als zwei Jahre), ein Nachweis über Kenntnisse gemäß § 18a (3) Röntgenverordnung in beglaubigter Abschrift (nicht älter als fünf Jahre), Bescheinigungen oder Zeugnisse, dass die/der Bewerber/in bis zum Kursbeginn mindestens ein Jahr als zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZAH/ZFA) tätig gewesen ist, sowie ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) einzureichen. Die Nachweise sind jeweils in Kopie zusammen mit der Anmeldung bei der eazf einzureichen und müssen zu allen Prüfungen (bis einschließlich Datum der Abschlussprüfung!) noch Gültigkeit haben.
Prüfungsanmeldung BLZK
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt bei der BLZK. Sie erhalten von dieser rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin einen entsprechenden Antrag. Die oben aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen sind fristgerecht, aktuell und vollständig in beglaubigter Abschrift bei der BLZK, Referat Zahnärztliches Personal, Flößergasse 1, 81369 München als zuständiger Prüfungsbehörde nachzuweisen.
Soweit eine Gleichwertigkeit von nach anderen Bestimmungen zurückgelegten Fortbildungsabschnitten gegeben ist, können diese auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise angerechnet werden. Hierüber entscheidet die BLZK.
Abschlussprüfung:
Zur Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung bietet die eazf in München und Nürnberg exklusiv für die Teilnehmenden der ZMP-Aufstiegsfortbildung zusätzliche Intensivierungstage an, in denen in praktischen Übungen nochmals alle relevanten Handdgriffe geübt werden. Die aktuellen Termine finden Sie hier: Termine Intensivierungstage ZMP.