Weniger BEMA - mehr GOZ
"Abrechnung mit Köpfchen" - Sonderveranstaltungen für Praxispersonal
Seit Anfang 2023 müssen die Zahnarztpraxen wieder mit einer Budgetierung zahnärztlicher Leistungen und einem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) leben. Insbesondere die vor zwei Jahren eingeführten neuen BEMA-Positionen für die PAR-Therapie sind entgegen anderslautenden Versprechungen weder extrabudgetär noch vollständig gegenfinanziert. Hinzu kommen ein seit mittlerweile 35 Jahren stagnierender GOZ-Punktwert sowie stetig steigende Personal-, Energie-, Material- und Laborkosten.
Um zukünftig betriebswirtschaftlich auskömmliche Honorare für Zahnärzte zu sichern, ist es daher wichtig, Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der GOZ optimal zu nutzen und Patienten darüber transparent und nachvollziehbar aufzuklären. Fachlich anspruchsvolle Zahnbehandlungen nur nach BEMA und GOZ Faktor 2,3 abzurechnen, ist weder wirtschaftlich noch zeitgemäß!
Unsere Sonderveranstaltungen in München und Nürnberg sollen Sie fit machen, Schnittstellen zwischen gesetzlichen und privaten Leistungen betriebswirtschaftlich optimiert zu nutzen. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis wird erläutert, wie eine korrekte Abdingung und Abrechnung bei Kassen- und Privatpatienten aussieht und wie diese rechtssicher gestaltet werden kann. Hierbei wird auch auf die Dokumentation zahnärztlicher Leistungen und Kommunikation mit Patienten und Kostenerstattern eingegangen.
Nutzen Sie die Veranstaltungen, um Ihre Kenntnisse im Bereich der Erstellung von Heil- und Kostenplänen sowie der Abrechnung neuer Leistungen und Gebührennummern aufzufrischen und zu erweitern!